Uwe Freitag Sachverständigenbüro

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Leistungsbereiche

Im Folgenden finden Sie meine Tätigkeitsschwerpunkte, bei denen ich Ihnen in allen fachlichen Fragen zur Verfügung stehe.
Auch über die Erstellung von Gutachten hinaus gebe ich Ihnen gerne fachlichen Rat. Kontaktieren Sie mich bitte für Ihre Anfrage.


Information über unser Leistungsspektrum in der Messtechnik für Feuchte -, Wasser und Schimmelschäden

Quellensuche / Hygienekontrolle / Sanierungskontrollen
  • Aufnahme
  • Untersuchung erfolgt durch ein Fachlabor
  • Bewertung

Unsere Nachweismethoden
MVOC Messungen von Schimmelschäden
Die Methode hat sich bei gasförmiger mikrobieller Emissionen als Indikator gut bewährt.

Oberflächenproben
Abklatschnährmedien
Folien-Kontaktproben
Erkennung von Sporen, Myzel und Bakterien

Materialproben
Tapete, Gipskarton, Putz, Dämmstoffe usw.

Luftproben
auf Nährmedien (Luftkeimsammlungen)
Partikeluntersuchungen
Auswertung nach Sporentyp

Feuchtigkeitsmessungen
Gravimetrische Bestimmung
Darr-Methode (wiegen, trocknen, wiegen)

Aktivwasserwert
hygrometrische Feuchtemessungen

Luftfeuchtigkeit
Ermittlung der maximalen und relativen Feuchtigkeit
Materialfeuchten
kapazitive, dielektrische Messungen

Holzfeuchtigkeit
Bestimmung der Materialfeuchte

Raumluftmessungen
zur Bestimmung der Raumluftfeuchte

Temperaturmessungen
zur Bestimmung der Raum- und Oberflächentemperaturen

Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
das Dämmniveau eines Bauteiles der Außenhülle, z.B. der Außenwand. Ein hoher U-Wert bedeutet einen guten Wärmedurchgang und damit eine schlechte Dämmung.

Thermografie
ein bildgebendes Verfahren, mit dem Oberflächentemperaturen von Objekten dargestellt werden können. Die Differenzen in der Temperatur von Bauteiloberflächen werden als Farbmuster dargestellt


Baubegleitende Qualitätskontrolle und Immobilienprüfung

Wer neu baut oder sein Haus saniert, investiert viel Geld. Klar, dass man dafür von Architekten, Bauträgern oder Handwerkern Qualität erwartet - und das nicht nur auf dem Papier. Aber Qualität wird leider sehr oft nicht geliefert.
Daher kann es hilfreich sein, einen Bausachverständigen beim Bau und bei der Prüfung von Immobilien hinzu zu ziehen. Ich berate Sie gerne.


Inspektionen, Dichtheitsprüfungen

Fettabscheider Generalinspektion

Nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 ist der Betreiber einer Fettabscheideranlage verpflichtet, die Anlage zu Beginn und danach 5 jährig eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen.

Wir sorgen dafür, dass alle Voraussetzungen zum Prüftermin erfüllt sind. Hierzu gehört z.B., dass alle Komponenten installiert und betriebsbereit sind, der Abscheider für die Prüfung geleert und gereinigt ist, sowie die Wasserzufuhr nach den Vorgaben gewährleistet ist. Zusätzlich werden noch diverse Unterlagen benötigt.

Ich führe die Prüfung nach den Richtlinien der DIN 4040-100 aus und dokumentiere diese schriftlich und mit Fotos.

Gerne berate ich Sie individuell zur Fettabscheider Generalinspektion.

Leichtflüssigkeitsabscheider Generalinspektion

Ähnlich der obigen Fettabscheider Generalinspektion, hierbei allerdings nach der DIN-Norm 1999-100:2003-10.

Grundstücksentwässerung Generalinspektion

Wie z.B.:

Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen und -kanälen - DIN EN 1610
Die DIN EN 1610:1997-10 ist die Grundnorm für die "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen". Die Verfahren zur Dichtheitsprüfung nach dem Verfahren Wasser haben sich hiernach erhöht.


Gebäudeenergieberatung, Energieeffizienz

Energieberatungsbericht nach EnEv am Beispiel eines Einfamilienhauses

Der Gebäude-Energieausweis

Gemäß der Energie-Einsparverordnung (EnEV) muss für jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Gebäude-Energieausweis vorgelegt werden. Bereits seit dem 1. Oktober 2008 sind Energieausweise für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, als bedarfsorientierte Energieausweise auszustellen.

Ausnahmen:
  • schon bei der Baufertigstellung wurde das Anforderungsniveau der Wärmeschutz-Verordnung vom 11. August 1977, eingehalten
  • oder durch spätere Änderungen wurde das Gebäude auf das in Nr. 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht
Wann muss/kann ein Energieausweis erstellt werden?
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner/Nutzer. Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen berechnet.
Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage.
Weitergehende Informationen der dena Deutsche Energie-Agentur:

Vor-Ort-Energiesparberatung

Zum 1. März hat Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Förderung von Vor-Ort-Beratungen erhöht.
Seit dem 1. März 2015 wird ein Zuschuss von Höhe von 60% der förderfähigen Beratungskosten maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten gewährt.
Zusätzlich fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit ein Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten maximal 500 Euro die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Darüber hinaus hat nach der neuen Richtlinie der Kunde eine Wahlmöglichkeit auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Er hat die Wahl zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Mit der neuen Richtlinie wurden die Bedürfnisse stärker der Praxis angepasst, unterm Strich bedeutet dies deutlich mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer.
  • Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
  • Wer wird gefördert?
  • Wer kann keine Förderung in Anspruch nehmen?
Näheres zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014, den "Häufig gestellten Fragen" sowie entsprechenden Checklisten.
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Uwe Freitag
Sachverständigenbüro

Hinter dem Turme 29
38114 Braunschweig

Tel.: +49 (0) 531 87 46 10
E-Mail: info@freitag-bs.de

Str.-Nr.: 13/206/40211

Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.